Auswirkung der DSGVO auf Unternehmen sowie Selbstständige
Verlust von Kundendaten durch Diebstahl
Ihre Kundendaten wurden entwendet. Nach Fassung der DSGVO sind Sie nun zu einer Selbstanzeige innerhalb von 72 Std. verpflichtet. Darüber hinaus müssen Sie sämtliche Kunden schriftlich informieren, dass deren persönlichen Daten in fremde Hände gelangt sind. Der Diebstahl von Laptop, PC, Speicherkarte, Festplatte oder auch Akten ist im Hinblick auf den betrieblichen Datenschutz in jedem Fall als kritisch einzustufen. Niemand weiß, was Täter mit den gestohlenen Daten anfangen werden.


Meldepflicht der Datenpanne gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
Sobald Kundendaten aus Ihrem Unternehmen entwendet wurden, besteht eine Meldepflicht binnen 72 Stunden gegenüber der zuständigen Behörde. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren, und eine Selbstanzeige, die verpflichtend vorgeschrieben ist, vorzunehmen.
Durch die Aufsichtsbehörde drohen hohe Bußgelder
4 % aus dem gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr oder im schlimmsten Fall bis zu 20 Millionen Euro
Wussten Sie schon, dass ….
…. bei Einbruch, Lebensmittelverarbeitende Betriebe ihre kompletten Bestände vernichten müssen (Gesundheitsamt)
…. Versicherungen nicht immer nach einem Einbruch zahlen
…. Sie mehrfach Opfer eines Einbruchs werden können
Handeln Sie, bevor Sie Verluste erleiden
Machen Sie, was Sie am besten können ….
…. und wir helfen Ihnen, diesen Zustand zu erhalten.
Ihr neuer Rundumschutz ist auch mit Leasing möglich!
